Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen. Wir führen das Entlassmanagement selbstverständlich auch für unsere Patienten durch. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Es soll ein nahtloser Übergang zu weiteren Versorgungsbereichen, Hausarzt, Pflegedienste, Seniorenresidenzen u.v.m., stattfinden. Nur so kann eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung für sie gewährleistet werden.

Jeder Patient wird bei der Krankenhausaufnahme über das Entlassmanagement aufgeklärt und darf entscheiden, ob er es in Anspruch nehmen möchte. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermittelt unser multiprofessionelles Team den individuellen Versorgungsbedarf, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit dem Patienten die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden. Dieser Versorgungsbedarf wird in einem Entlassplan festgelegt. Alle geplanten Maßnahmen werden mit dem Patienten abgestimmt. Auf Wunsch werden Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich beim Team der Patientenaufnahme widerrufen. Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Für weitere Fragen bzgl. des Entlassmanagements steht Ihnen das ärztliche Team auf Station, sowie der Sozialdienst selbstverständlich zur Verfügung.

 
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